Fachlexikon für Putze & Beschichtungen
Konservierungsmittel
sind chemische Verbindungen bzw. Kombinationen verschiedener Wirkstoffe, die sowohl einen flüssigen Beschichtungsstoff als auch einen Film entsprechend den jeweiligen Praxisbedingungen zuverlässig gegen den Angriff von Mikroorganismen wie Bakterien, Hefen, Algen, Pilze, Moose und Flechten schützen sollen. Diese Schutzfunktion bezieht sich auf die Herstellung, Lagerung, Verarbeitung und Ausrüstung von Fertigprodukten ebenso wie auf Rohstoffe und Halbfabrikate. Dabei muss zwischen der Topfkonservierung des flüssigen Materials und der Filmkonservierung oder dem Filmschutz der getrockneten Beschichtung unterschieden werden, weil hierfür unterschiedliche Anforderungen gelten: Für die Topfkonservierung eines flüssigen, wässrigen Beschichtungsstoffs muss ein effizientes Konservierungsmittel gut wasserlöslich sein, für den Filmschutz einer Beschichtung darf das betreffende Mittel dagegen eine nur geringe Wasserlöslichkeit aufweisen, da es im Außenbereich durch Regeneinwirkung andernfalls relativ schnell ausgewaschen würde (leaching). Durch sich stetig verbessernde Produktionshygiene wird der Einsatz von Topfkonservierung mittlerweile deutlich reduziert, jedoch kann nie sicher ausgeschlossen werden, dass über verschiedene Quellen Keime eingeschleppt werden, wie z. B. durch Wasser, Verdicker oder Füllstoffe. Dementsprechend ist es bei der Herstellung wässriger Fertigprodukte in der Regel erforderlich, eine kleine Menge eines geeigneten Topfkonservierungsmittels zuzusetzen.
Für den mikrobioziden Filmschutz ist darüber hinaus noch ein weiterer Zusatz von anderen Konservierungsmitteln notwendig. In beiden Fällen spielen gute Verträglichkeit mit allen Komponenten eines Beschichtungsstoffs, der wirksame pH-Bereich, Langzeitwirksamkeit sowie Farbton- und UV-Stabilität neben der geforderten Löslichkeit bzw. Unlöslichkeit eine entscheidende Rolle bei der Auswahl. Heute stehen darüber hinaus in zunehmendem Maß ökologische Gesichtspunkte (Toxizität) im Vordergrund.
Einsatz und Zulassung biozider Wirkstoffe sind europäisch geregelt und unterliegen u. a. den Vorschriften der
Biozidverordnung (BPR) EG Nr. 528/2012.